Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen
Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der nachstehenden Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Dauer der Rücktrittsfrist
Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Verlängerung der Frist bei fehlender Information
Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, beginnt mit Übermittlung der Informationen die oben genannte Frist.
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
Der Verbraucher hat unter anderem kein Rücktrittsrecht bei Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 2 KSchG) sowie bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. Theatervorstellungen zählen zu den Freizeit-Dienstleistungen.
