1. Kartenkauf und Gültigkeit
Der Kauf von einer oder mehreren Karten telefonisch, an der Abendkassa oder über www.theater82erhaus.at für die selbst gewählte Veranstaltung gilt als unwiderruflich. Karten können ausnahmslos weder umgetauscht noch refundiert werden. Die Karten sind zu den Öffnungszeiten der Abendkassa am Veranstaltungstag abzuholen und werden bei Vorlage der Kaufbestätigung (Einzahlungsbeleg) an der Abendkassa ausgefolgt.
2. Absagen und Rückerstattung
Lediglich im Falle einer Absage durch das Theater 82er Haus werden dem Kunden die Kartenpreise nach Vorlage der Originalkarten an der Abendkassa refundiert. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, die Karten mittels eingeschriebenem Brief an das Theater 82er Haus zu senden. Die Vorlage bzw. Rücksendung zwecks Refundierung hat innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Veranstaltungsabsage zu erfolgen. Bei einem Abbruch der Vorstellung werden die Eintrittspreise nur dann refundiert, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt wurde.
3. Hausordnung und Verhalten
Mit dem Kauf einer oder mehrerer Karten unterwirft sich der/die Besucher:in der Hausordnung des Theater 82er Haus. Um den Theatersaal betreten zu können, muss der/die Besucher:in im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, diese auf Verlangen vorweisen, Weisungen von Mitarbeitern Folge leisten sowie Störungen vor, während und nach der Vorstellung unterlassen.
4. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- wie auch Tonaufnahmen sind in den gesamten Theaterräumlichkeiten vor, während und nach Vorstellungen verboten. Ausnahmen bedürfen einer Zustimmung der Intendanz. Das Fotografieren in den Pausen für private Zwecke ist zulässig.
5. Ausschluss bei Verstößen
Beim Verstoß gegen diese Anordnungen kann der/die Besucher:in der Vorstellung aus den Räumen des Theater 82er Haus sofort, bei einem schweren Verstoß auch auf Dauer, verwiesen werden. Eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt in diesem Falle nicht.
6. Einlass nach Vorstellungsbeginn
Sollte der/die Besucher:in nach Vorstellungsbeginn Einlass begehren, hat er/sie sich an einen Mitarbeiter zu wenden. Ist bedingt durch das laufende Stück ein Einlass nicht mehr möglich, verliert die Karte ohne Rückvergütung ihre Gültigkeit.
7. Zustimmung und Gerichtsstand
Mit dem Kauf akzeptiert der/die Besucher:in die AGB des Theater 82er Haus. Erfüllungsort ist Wien. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.
Stand: Jänner 2025
